justme06.05.2014 13:09
Moin moin,
und wenn die Privat-HP das Ganze nicht versichern will (Spielzeugklasusel greift bei einigen Versicherungen nicht mehr aufgrund von Gewicht und Geschwindigkeit) oder die HP-Summe >>50€ liegt kann ich als Alternative auch noch die DMO empfehlen - dort ist Wildfahren genauso wie auch Wildfliegen ohne Aufpreis mit versichert - sofern Du nicht in einem entsprechenden Club bist ist das für Einzelkunden ein ziemlich nettes Angebot.
Und zum Thema 'wo fahren' - generell wird das mit großen und schnellen Verbrennern halt schon etwas schwieriger als mit einem 1:10-Brushless. Klar ist erstmal, generell verboten (wie z.B. der Betrieb von Flugmodellen mit Verbrennungsmotor in der Nähe von Wohngebieten) ist es nicht, allerdings gibt es länder- und gemeindeabhängige Grenzwerte für Lärm, die man auch beim Betrieb auf dem eigenen Privatgrundstück beachten muß. Daß man nicht so einfach auf fremdem Privatgrund fahren darf sollte vom Grundsatz her ja klar sein... das Beste, was einem passieren kann ist eigentlich daß man einen Kieskuhlenbetreiber kennt, der einen nach Feierabend sein Gelände benutzen lässt... andere Möglichkeiten bieten sich regional unterschiedlich natürlich auch an.
lg,
justme
und wenn die Privat-HP das Ganze nicht versichern will (Spielzeugklasusel greift bei einigen Versicherungen nicht mehr aufgrund von Gewicht und Geschwindigkeit) oder die HP-Summe >>50€ liegt kann ich als Alternative auch noch die DMO empfehlen - dort ist Wildfahren genauso wie auch Wildfliegen ohne Aufpreis mit versichert - sofern Du nicht in einem entsprechenden Club bist ist das für Einzelkunden ein ziemlich nettes Angebot.
Und zum Thema 'wo fahren' - generell wird das mit großen und schnellen Verbrennern halt schon etwas schwieriger als mit einem 1:10-Brushless. Klar ist erstmal, generell verboten (wie z.B. der Betrieb von Flugmodellen mit Verbrennungsmotor in der Nähe von Wohngebieten) ist es nicht, allerdings gibt es länder- und gemeindeabhängige Grenzwerte für Lärm, die man auch beim Betrieb auf dem eigenen Privatgrundstück beachten muß. Daß man nicht so einfach auf fremdem Privatgrund fahren darf sollte vom Grundsatz her ja klar sein... das Beste, was einem passieren kann ist eigentlich daß man einen Kieskuhlenbetreiber kennt, der einen nach Feierabend sein Gelände benutzen lässt... andere Möglichkeiten bieten sich regional unterschiedlich natürlich auch an.
lg,
justme


