Nostalgie-Archiv · Stand 09.01.2017 · nur zum Lesen

Modellbau Versicherung !!!!

beat_Junkie15.02.2011 09:50
Bei mir ists auch mit drin in der privaten haftpfl.
mike-S.15.02.2011 11:37
Das beste ist,sich das von der Versicherung Schriftlich!! geben zulassen und nicht nur Mündlich am Telefon,ruckzuck wissen die dann von nichts....
digga15.02.2011 12:42
Also ich muss sagen ich bin dei der Debeka und dort habe ich es mit hinzufügen lassen. habe alles schriftlich bekommen und zahle dafür gerade mal 2 euro mehr für mich und meine verlobte. sprich 9 euro/monat und da sind fernlenkbare modellautos mit unbegrenzter geschwindigkeit/gewicht abgesichert.
Longer15.02.2011 12:59
Ah zufall, bin auch bei der Debeka und hab jetzt Haftpflicht Plus oder sowas.

1-2€ teurer als die normale HP.
n00binator15.02.2011 16:39
Ich bin über den DMC versichert, egal wo ich fahre. Strecke, Parkplatz...
oxo15.02.2011 16:44
DMC=DMO=AXA ===
BaJa 5b SS ZoNeX24.03.2014 14:44
Hey BaJaner

Hoffe der Link ist ok ?!

http://www.conrad.at/ce/de/content/haftpflicht/Haftpflicht

Was hält die Allgemeinheit von solchen Angeboten ?

Conrad ist auf jedenfall seriös meiner Meinung nach
weiß ja nicht wie die Meinungen hier ausm Forum sind,
ob man den hier überhaupt kennt ?!
Southbam24.03.2014 14:47
Das ist eh nur ein Subversicherer.
Für ca. 30€ mehr,kannst du unendlich viele Modelle versichern und hast eine allgem. private Haftpfl. bei einem seriösen Versicherer.
DodgeKerni24.03.2014 18:30
Zu der festen Meinung bei der HUK gibt es keine Versicherung dafür:
Quelle

Auszug:
1.5.17 Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
a) Versichert sind Schäden, die Sie durch den Gebrauch folgender Kraftfahrzeuge
und Kraftfahrzeuganhänger verursachen:
....
– ferngelenkte Modell- und Spielfahrzeuge.

Für die genannten Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger gelten
die in B 3.1 c) beschriebenen Obliegenheiten.
b) Über den unter a) beschriebenen Umfang hinaus haben Sie für Schäden
durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern
keinen Versicherungsschutz (siehe A 3.1.6).

3.1 Welche Obliegenheiten haben Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls?

c) Bei den in A 1.5.17 a) genannten Kraftfahrzeugen gilt:
aa) Sie oder die mitversicherten Personen dürfen das Fahrzeug nicht
unberechtigt fahren. Außerdem dürfen Sie es nicht wissentlich
ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer
gebraucht wird.
Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen
des Verfügungsberechtigten fahren darf.
bb) Sie oder die mitversicherten Personen dürfen das Fahrzeug nur
mit Führerschein fahren, sofern dieser erforderlich ist. Außerdem
müssen Sie dafür sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem
Fahrer gebraucht wird, der nicht den erforderlichen Führerschein
hat.


Auch gut dass DU weißt was in MEINEM Vertrag steht :thumbup:
Holger K24.03.2014 20:51
Ich habe damals leider keine schriftliche Bestätigung bekommen, dass die für Modelle gilt die mehr als 15 oder 20 km/h schnell sind. Bin deswegen in einem Minicarclub. Hab damals leider keine Versicherung gefunden die die Dinger versichern wollte.