Nostalgie-Archiv · Stand 09.01.2017 · nur zum Lesen

CML - Frage an die Rechtsspezialisten

Möter12.05.2010 21:04
Servus Jungs,

ich hatte heute ein telefongespräch mit einem hersteller für den wir die vertretung haben, der inhalt tut hier nichts zur sache.

folgende situation:
es war eine dreier konferenz, ich wurde auch informiert das eine dritte person an dem telefongespäch teilnimmt, soweit so gut, mir ist dann ziemlich schnell aufgefallen das die eine person am anderen ende der leitung das gespräch mitschreibt(am PC, tippen war deutlich zu hören), im weiteren verlauf des gesprächs sagte er auf eine aussage bezogen von mir folgendes "ich werde dies hier im protokoll speziell vermerken", was mich eigentlich in meiner vermutung bestätigt das er dieses gespräch, zumindest in teilen, mitgeschrieben hat

nun meine frage:
darf eine person ohne meine zustimmung ein solches telefongespräch mitschreiben?
ich dachte man muß seine zustimmung geben wenn ein telefongespräch "aufgezeichnet" wird, ich welcher form auch immer
oder ist es generell zulässig, solange es für dritte nicht zugänglich gemacht wird?

danke schonmal

Gruß Sebastian :king:
kevdd12.05.2010 21:24
Die Erstellung eines schriftlichen Gesprächsablaufes in Form einer stichpunktartigen Abhandlung wird wohl nicht verboten sein. Mehr wirst du auch nicht nachweisen können. Auch wenn du nicht explizit bestätigst, dass ein Dritter mithören darf, wird allein die Anmerkung dessen als stillschweigende Zustimmung gewertet werden.

Kurzum: Egal um was es ging. Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Ich würde mir keine Platte machen. Es ist passiert und gut ist. Versucht dir da wer einen Strick draus zu drehen, musst du das mit deinem Anwalt besprechen.
Möter12.05.2010 21:33
mir ging es ja nur um die info ob dies eventuell verboten ist, was daraus wird, wird sich zeigen, gedanken muß ich mir keine machen und wenn uns doch versucht wird "ans bein zu pinkeln" hat er in dem fall eh sehr schlechte karten
hollowman0113.05.2010 08:46
Mitschreiben ist meines Wissens nach ok.
Aufzeichnen darf man es nur mit Zustimmung.
Sprich auf Band oder speichermedium.
Auch wenn ein 3. Mithört bedarf es deiner mündlichen
Zustimmung.

Gruß
Daniel