Southbam25.05.2014 10:08
Guten morgen euch,
folgender Sachverhalt:
ich habe ein Auto verkauft (Bj.1994; 230.000km gelaufen)
Problem:
das Auto hat ein Rasseln, welches vom TÜV im Kat vermutet wurde, also irgendein Innenblech.
Wir haben uns vorher auf einen Preis geeinigt, er wollte hinterher noch 50€ Preisnachlass haben, aufgrund des Rasseln, war für mich okay.
Dann haben wir den Kaufvertrag ausgefüllt, ich habe diesem hier genommen:
http://www.kfz-auskunft.de/formulare/kfz-kaufvertrag.htmlDas Rasseln wurde nicht unter sonstige Beschädigungen aufgeführt, weil es ja war, als der Käufer das Auto Probe gefahren ist.
Jetzt war der Käufer wohl in der Werkstatt und die meinten, dass einer der Ventile/Hydrostößel defekt sind und das zu einem kapitalen Motorschaden führen könnte. Die Reparatur wurde mit ca.800€ angesetzt.
Jetzt möchte ich wissen, muss ich das reparieren lassen oder Fahrzeug zurück nehmen?
Weil der Mangel bestand bei der Probefahrt und das Auto hat die 200km Heimfahrt gut überstanden.
Das einzige ist halt, dass der Mangel doch nicht an dem Kat war, was ich vorher aber auch nicht lokalisieren konnte, weils am Kat am lautesten war.
Bin auf Antworten gespannt.
DodgeKerni25.05.2014 10:17
Einfach mal vom häresten Fall ausgegangen:
Er nimmt einen Anwalt. Es ist jetzt sein Auto, angemeldet etc. pp-er muss dir beweisen dass der Fehler schon bei dir bestand und du es verheimlicht hast.
Er wusste es und viel wichtiger-es ist nirgendwo vermerkt! Also kann das auch auf der Heimfahrt oder so entstanden sein!
Du hast von privat verkauft, also hast Du auch keine GarantiePflicht wie ein Händler.
Ich denke (bin kein Anwalt) er müsste es dir im Ernstfall nachweisen und da es nirgendwo schriftlich vermerkt is...
Southbam25.05.2014 10:36
Er ist ja noch nicht angemeldet, ändert aber auch nichts daran, dass es sein Eigentum ist.
Es war einer seiner Freunde mit dabei, also Zeuge.
Dieser bestätigte allerdings, dass das Geräusch aus Kat-Nähe kommt, wird das wahrscheinlich aber verleugnen.
Gilt sowas als grob Fahrlässig, wie es die Sachmängelhaftung dann nicht ausschließen würde?
Weil ich hab doch nicht grob Fahrlässig gehandelt.
rs225.05.2014 10:40
Er hat eine Probefahrt gemacht , hat das Fahrzeug wie gesehen , gefahren gekauft .
Hat Dich nochmal um 50 Euro runtergehandelt , Du hast Dich darauf eingelassen - is ja Ok
Er ist mit dem Fahrzeug heimgefahren , weisst Du wie ? brav oder hat er das Fahrzeug geheizt ?
Jedes gebauchte Fahrzeug nach vielen Kilometer bekommt mal einen Schaden , meinstens dann wenn man damit nicht rechnet .
Er wird da wenig Glück haben.
Jeder , der ein Fahrzeug kauft hat das Recht eine Probefahrt zu machen, auch in eine Vertragswerkstatt bzw ADAC zu fahren oder wie auch immer und kann sich die Meinung eines Meisters einholen.
Hat er das getan ? Nein !
Solange Du kein Gewerbetreibender bist , bist Du nicht verpflichtet da in Garantie zu gehen .
Hast Du eine Rechtschutzversicherung ?
Ruf dein Anmwalt an , erkundige Dich aber da wird er wenig Chancen haben .
Interessant wäre zu wissen was genau im Vertrag drin gestanden ist.
Was für ein Auto war es ?
prinz-tts25.05.2014 10:43
Du als Privatperson und ohne den nötigen Sachverstand musst nichts erklären oder garantieren,selbst deine/eure Vermutung das der kat einen Schaden haben könnte ist dabei ehr unwichtig.
Mach dir also keine Sorgen,solche Sachen werden auch gerne genommen den preis im Nachhinein nochmals zu verbessern.
Also wünsch dem neuen Besitzer noch viel Spaß mit seinem neuen/alten Wagen.
Baja 2.025.05.2014 10:49
Schreiben und sagen kann er ja viel, der will dich jetzt bestimmt übers Ohr ziehen, wenn er ein Beweis über diesen Schaden hat muss er diesen ja über die Werkstatt bringen.
rs225.05.2014 10:54
Oder er hat ein besseres gefunden , und versucht den jetzt wieder zurück zu geben.
Southbam25.05.2014 11:01
Danke für die fixen Antworten!

Es war ein 7er. E38
Die Chance einen Sachkundigen zu beauftragen hätte er ja gehabt, aber er wollte das Auto unbedingt am selben Abend noch abholen, hat sich 5 Tages KZ geholt und kam dann gegen 21:00.
Am Wochenende wäre mir auch lieber gewesen, da es dann auch hell gewesen wäre.
Wie er jetzt gefahren ist weiß ich nicht, er ist ca. 24 Jahre und vom Beruf her nicht ganz so gut betucht.
Ist jetzt wohl auch ne neue Masche einen höheren Preis zu zahlen, um hinterher über nen Anwalt weiter runter zu drücken.
Aber ok.
Ich habe ihm am telef. gesagt, dass ich ohne gerichtlich gültiges Gutachten und dem Grund, dass ich schuld in der Sache habe, garnichts Zahle.
prinz-tts25.05.2014 11:03
so ist es recht,aber das macht der doch nicht für ein 1800 EUR Auto
rs225.05.2014 11:11
ich würd mich da auf keine weitere Gespräche mit ihm einlassen .
Er hatte die Möglichkeit das Fahrzeug zu fahren , zu testen , hatte sein Spezl dabei usw.
Der Anwalt , das Gutachten was auch immer er meint jetzt machen zu müssen wird ihn mehr kosten als das Auto .
Und das Geld wird er nicht haben , sonst würde er nicht ein Auto für 1800 Euro kaufen und dazu noch einen 7er BMW .
Ärger Dich nicht weiter und mach Dir nen schönen Sonntag.
clamsi25.05.2014 13:21
sehe ich wie rs2, nicht ärgern und abwarten. der käufer ist am zuge und muß um seine interessen durchzubringen erstmal geld in die hand nehmen. gutachter und anwälte kosten geld.
viele laberköppe versuchen es im nachhinein, wissen aber selbst schon, das sie damit nicht weit kommen. aber versuch kost ja nix.
und wer weiß, vielleicht ist der schrauber auch n kollege von ihm und dann kann er eh erzählen was er will:-)
gruß florian
BMW-Heizer25.05.2014 14:28
Ich glaub das nicht mit dem Hydroschaden, das ist bestimmt alles gelogen um den Preis zu drücken.
Wenn es unterm Auto rasselt, dann sind das die Kat´s oder die Auspuffrohre aber nicht die Hydros.
Die Auspuffrohre sind doppelwandig und beim E38 reißen gerne mal die inneren Rohre ab und klappern dann.
Hydros klappern immer oben am Motor.
Ich hab auch noch keinen E38 Motor bei mir gehabt oder davon gehört, der einen Hydroschaden hat.
Egal welcher Motortyp da verbaut ist, das ist ein sehr untypischer Fehler für diese Baureihe.
Also lass Dich nicht verarschen

5th Scaler25.05.2014 16:22
Würde mich auch nicht mehr auf solche Gespräche einlassen, meckern soll er gefälligst bevor er kauft oder es sein lassen
Ausserdem kann ja jederzeit etwas aussteigen, gestern ist bei unserer Gotthard überfahrt auch die Karre des Kollegen stehen geblieben(und das Teil ist nicht gerade alt). Also lass dich nicht verrückt machen

Southbam25.05.2014 21:53
Zweites Innenrohr im Auspuff...okay... das wäre ja natürlich interessant.
Er meinte die in der Werkstatt haben mit ner Sonde gemessen und blablabla....
Ich lasse das jetzt einfach seinen Weg nehmen. Er meinte er hätte ne Rechtsschutz, soll er,... ich als Azubi bekomme Beratungskostenbeihilfe, von daher hab ich nichts zu verlieren.

mighty8226.05.2014 09:33
Wie bereits prinztts es beschrieben hat, hast du als Privat Verkäufer keine sorge bzgl. Schadensregulierung sowie weitere Gewähr geschweige Garantie ansprüchen folgezutragen.
Verkauf unter Privat hat ausschluss jeglicher Garantie/Gewährleistung/Rückgabe Rechts.
Von daher keep cool und teile es ihm so mit.
Gruss,
Mighty