Nostalgie-Archiv · Stand 09.01.2017 · nur zum Lesen

Politik & Gesellschaft: Urteil zur Schulpflicht

Wüstengimpel05.06.2013 12:50
Lesen und kopfschütteln:


In ihrem Urteil von je 140 Tagessätzen zu je fünf Euro war Richterin Marion Riechers am gestrigen Mittwoch, den 22. Mai 2013, weit unter der Forderung von Staatsanwalt Joachim Schnitzerling geblieben. Dieser hatte eine sechsmonatige Freiheitsstrafe pro Elternteil beantragt, da dies der einzige Weg sei, um die Angeklagten zu einer Änderung ihres Verhaltens zu bewegen – und die Kinder einer öffentlichen Schule zuzuführen....

An der Tatsache, dass die Kinder im Hause Schaum mindestens so gut aufs reale Leben vorbereitet werden, wie an einer regulären Schule, gab es während der gesamten Verhandlung denn auch keinen Zweifel. ... Dennoch bestand die Staatsanwaltschaft gegen Ende einer zweistündigen Verhandlung auf Gefängnisstrafe: „Wer sich so hartnäckig und rigoros weigert, auf dem Weg des Gesetzes zu gehen, muss bestraft werden!” Gemeint waren die Eltern, die sich seit zwanzig Jahren konsequent zu Hause und mit sichtbarem Erfolg um Bildung und Erziehung der Kinder kümmern – unbeirrt von sämtlichen Gegenmaßnahmen durch Ämter und Gerichte. „Die Angeklagten”, seufzte Staatsanwalt Schnitzerling resignierend, „sind uneinsichtig. Eine Freiheitsstrafe ist unerlässlich, um auf sie einzuwirken.” Daher forderte er neben einer Gefängnisstrafe von je sechs Monaten ohne Bewährung auch noch eine Arbeitsauflage von jeweils 100 Stunden für die Eltern.
...

Richterin Riechers indes ließ sich von all dem wenig beeindrucken. Die Eltern seien schuldig, die Kinder nicht zur Schule zu schicken, dies sei alles bereits „anhand ähnlicher Fälle entschieden” worden. Schulbesuch, so das einzige konkrete von Riechers genannte Argument, sei unabdingbar, damit Kinder „Toleranz gegenüber Andersdenkenden entwickeln” könnten.



Ad absurdum nennt man sowas....
oxo05.06.2013 13:12
Es besteht nun mal eine Schulpflicht und wenn die Eltern ihre Kinder gerne zu Hause bilden und erziehen möchten, dann sollen sie in die USA auswandern. Die Schulpflicht ist ein Geschenk, was es jedem Kind ermöglicht auch Bildung zu erfahren, ob die Eltern nun wollen oder nicht. Es gab durchaus Zeiten in denen die Eltern die Entscheidungsgewalt hatten und die Kinder ihre Jugend auf dem Acker des Vaters verbrachten.
Kann doch nicht jeder machen was er will. :)
tom05.06.2013 13:23
Nun, ich gebe oxo recht. Es besteht nun mal eine Schulpflicht, das ist ein Gesetz.. und an die muss man sich halten. Auch Sebastian Vettel muss sich an die StVO halten.. Auch wenn er ein Rennfahrer ist.

Das Urteil ist vielleicht nicht unbedingt angemessen, aber es richtet sich halt nach dem Gesetz. Hätte die Richterin keine Strafe ausgesprochen, hätte sie sich nicht an das Gesetz gehalten und wäre auch im Fehler gewesen. Egal wie man es macht, es ist falsch.
So ists auch mit Polizisten. Wenn man nen guten Freund blitzt weil er zu schnell ist.. Gibt man ein Knöllchen ist man ein Kollegenschwein, gibt man keins ist man ein Korruptes Schwein..

Ausserdem, man kann Kinder NUR zu Hause nicht richtig auf das reelle Leben vorbereiten. Theorie ist nicht alles.. Und das Miteinanderleben lernt man auch nicht von den Eltern.

Meine Meinung 8)
Wüstengimpel05.06.2013 13:25
Na ja Thomas, gebe Dir ja recht, es ist auch weniger die Tatsache als soche, als vielmehr der letzte Absatz, welcher mich dann doch zum Lachen bringt.

In der Tat wäre es wohl sehr schwierig eine Überprüfung jedes Einzelfalls durchzuführen. So gesehen ist das ein Präzedenzfalll um einer Entwicklung vorzubeugen (die es aber tatsächlich aus meiner Sicht in der Breite gar nicht gibt).

Gefordertes Strafmaß, Formulierungen der Staatsanwaltschaft und die Argumentation am Schluss sind echte Sahne-Häubchen.
oxo05.06.2013 13:45
Da täusch dich mal nicht, eine Freundin ist Sachgebietsleiterin im Jugendamt in einem sagen wir mal...ähhhmmmm multinationalen und sozial benachteiligtem Stadtteil bzw. Teilen. Da gibt es eine Vielzahl von Kindern die entweder von der Polizei von zu Hause geholt werden müssen oder nicht greifbar sind und es zu einem gerichtlichen Verfahren für die Zuführung zur Schulpflicht kommt.
Was den Absatz der Toleranz angeht, ist das natürlich durch die Richterin etwas missverständlich ausgedrückt. Ganz sicher brauchen die Kinder die soziale Struiktur des Schulalltags, um nicht nur im eigenen Saft der Eltern zu schmoren und eine differenzierte Sicht der Dinge zu erlangen. Die Richterin ist doch tolerant, sie toleriert die Ansicht der Eltern aber setzt nun mal Recht um.

Hier beginnt das "Übel" wobei ich das allgemeingültig anstelle von SPON geschrieben hätte.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/studie-ueber-die-gruende-von-migranten-ihre-kinder-zu-hause-zu-erziehen-a-903758.html
Wüstengimpel05.06.2013 14:37
oxo schrieb:Da täusch dich mal nicht, eine Freundin ist Sachgebietsleiterin im Jugendamt in einem sagen wir mal...ähhhmmmm multinationalen und sozial benachteiligtem Stadtteil bzw. Teilen. Da gibt es eine Vielzahl von Kindern die entweder von der Polizei von zu Hause geholt werden müssen oder nicht greifbar sind und es zu einem gerichtlichen Verfahren für die Zuführung zur Schulpflicht kommt.
Was den Absatz der Toleranz angeht, ist das natürlich durch die Richterin etwas missverständlich ausgedrückt. Ganz sicher brauchen die Kinder die soziale Struiktur des Schulalltags, um nicht nur im eigenen Saft der Eltern zu schmoren und eine differenzierte Sicht der Dinge zu erlangen. Die Richterin ist doch tolerant, sie toleriert die Ansicht der Eltern aber setzt nun mal Recht um.


Mit breiter Tendenz meinte ich die Tendenz dazu, auf alternativem Wege eine tatsächlich adäquate Bildung bzw. soziale Kompetenz zu vermitteln. Die Motivation dürfte hier eine andere sein. Fraglich auch, welche soziale Kompetenz in der beschiebenen Umgebenung seitens der Schule vermittelt wird. :)

Wenn die Richterin in Deinen Augen tolerant ist, dann möchte ich Deine Definition von Toleranz mal gerne hören :D

Alternative Bildung heißt nicht zwangsweise soziale Isolation. Aber darüber wissen wir in diesem Fall zu wenig. "Bemängelt" hat das Gericht die Qualität jedenfalls nicht. Was mit "sichtbarem Erfolg" gemeint ist wissen wir allerdings auch nicht.


@tom: "Das ist Gesetzt und an Gesetzte muss man sich halten"....das ist mir ein bisschen zu eindimensional. Ich bin kein Verschwörungstheoretiker, aber das Vertrauen in Staat und Demokratie, Meinungsbildung und Gewaltmonopol ist bei mir offensichtlich etwas geringer ausgeprägt als bei Dir :D
oxo05.06.2013 14:43
Wäre die Richterin völlig intolerant, dann wäre sie dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. :thumbsup:
Wüstengimpel05.06.2013 14:49
oxo schrieb:Wäre die Richterin völlig intolerant, dann wäre sie dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. :thumbsup:


Okay, ich dachte, Deiner Definition folgend, müsste Intoleranz eigentlich die sofortige Exekution bedeuten.

"Toleranz ist allgemein ein Geltenlassen und Gewährenlassen, fremder Überzeugungen, Handlungsweisen und Sitten."
Verbieten und bestrafen deckt sich nach meiner Aufassung damit nicht 100%ig :D