Wüstengimpel05.06.2013 12:50
Lesen und kopfschütteln:
In ihrem Urteil von je 140 Tagessätzen zu je fünf Euro war Richterin Marion Riechers am gestrigen Mittwoch, den 22. Mai 2013, weit unter der Forderung von Staatsanwalt Joachim Schnitzerling geblieben. Dieser hatte eine sechsmonatige Freiheitsstrafe pro Elternteil beantragt, da dies der einzige Weg sei, um die Angeklagten zu einer Änderung ihres Verhaltens zu bewegen – und die Kinder einer öffentlichen Schule zuzuführen....
An der Tatsache, dass die Kinder im Hause Schaum mindestens so gut aufs reale Leben vorbereitet werden, wie an einer regulären Schule, gab es während der gesamten Verhandlung denn auch keinen Zweifel. ... Dennoch bestand die Staatsanwaltschaft gegen Ende einer zweistündigen Verhandlung auf Gefängnisstrafe: „Wer sich so hartnäckig und rigoros weigert, auf dem Weg des Gesetzes zu gehen, muss bestraft werden!” Gemeint waren die Eltern, die sich seit zwanzig Jahren konsequent zu Hause und mit sichtbarem Erfolg um Bildung und Erziehung der Kinder kümmern – unbeirrt von sämtlichen Gegenmaßnahmen durch Ämter und Gerichte. „Die Angeklagten”, seufzte Staatsanwalt Schnitzerling resignierend, „sind uneinsichtig. Eine Freiheitsstrafe ist unerlässlich, um auf sie einzuwirken.” Daher forderte er neben einer Gefängnisstrafe von je sechs Monaten ohne Bewährung auch noch eine Arbeitsauflage von jeweils 100 Stunden für die Eltern.
...
Richterin Riechers indes ließ sich von all dem wenig beeindrucken. Die Eltern seien schuldig, die Kinder nicht zur Schule zu schicken, dies sei alles bereits „anhand ähnlicher Fälle entschieden” worden. Schulbesuch, so das einzige konkrete von Riechers genannte Argument, sei unabdingbar, damit Kinder „Toleranz gegenüber Andersdenkenden entwickeln” könnten.
Ad absurdum nennt man sowas....
In ihrem Urteil von je 140 Tagessätzen zu je fünf Euro war Richterin Marion Riechers am gestrigen Mittwoch, den 22. Mai 2013, weit unter der Forderung von Staatsanwalt Joachim Schnitzerling geblieben. Dieser hatte eine sechsmonatige Freiheitsstrafe pro Elternteil beantragt, da dies der einzige Weg sei, um die Angeklagten zu einer Änderung ihres Verhaltens zu bewegen – und die Kinder einer öffentlichen Schule zuzuführen....
An der Tatsache, dass die Kinder im Hause Schaum mindestens so gut aufs reale Leben vorbereitet werden, wie an einer regulären Schule, gab es während der gesamten Verhandlung denn auch keinen Zweifel. ... Dennoch bestand die Staatsanwaltschaft gegen Ende einer zweistündigen Verhandlung auf Gefängnisstrafe: „Wer sich so hartnäckig und rigoros weigert, auf dem Weg des Gesetzes zu gehen, muss bestraft werden!” Gemeint waren die Eltern, die sich seit zwanzig Jahren konsequent zu Hause und mit sichtbarem Erfolg um Bildung und Erziehung der Kinder kümmern – unbeirrt von sämtlichen Gegenmaßnahmen durch Ämter und Gerichte. „Die Angeklagten”, seufzte Staatsanwalt Schnitzerling resignierend, „sind uneinsichtig. Eine Freiheitsstrafe ist unerlässlich, um auf sie einzuwirken.” Daher forderte er neben einer Gefängnisstrafe von je sechs Monaten ohne Bewährung auch noch eine Arbeitsauflage von jeweils 100 Stunden für die Eltern.
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Richterin Riechers indes ließ sich von all dem wenig beeindrucken. Die Eltern seien schuldig, die Kinder nicht zur Schule zu schicken, dies sei alles bereits „anhand ähnlicher Fälle entschieden” worden. Schulbesuch, so das einzige konkrete von Riechers genannte Argument, sei unabdingbar, damit Kinder „Toleranz gegenüber Andersdenkenden entwickeln” könnten.
Ad absurdum nennt man sowas....

